Rechtsprechung
BPatG, 24.10.2013 - 10 Ni 31/11 (EP) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 21 Abs 1 Nr 1 PatG, § 22 Abs 1 PatG
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Extrudierte Platte, insbesondere für Bodenbelag (europäisches Patent)" - zur erfinderischen Tätigkeit - fachmännische Leistungen im Herstellungsverfahren liegen außerhalb der durch den Erzeugnisanspruch definierten Lehre - rewis.io
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Extrudierte Platte, insbesondere für Bodenbelag (europäisches Patent)" - zur erfinderischen Tätigkeit - fachmännische Leistungen im Herstellungsverfahren liegen außerhalb der durch den Erzeugnisanspruch definierten Lehre
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 24.10.2013 - 10 Ni 31/11 (EP)
- BGH, 02.02.2016 - X ZR 146/13
- BGH, 24.05.2016 - X ZR 146/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.05.2010 - X ZR 51/06
Polymerisierbare Zementmischung
Auszug aus BPatG, 24.10.2013 - 10 Ni 31/11
Eine für die Ausführbarkeit hinreichende Offenbarung ist gegeben, wenn der Fachmann ohne erfinderisches Zutun und ohne zumutbare Schwierigkeiten in der Lage ist, die Lehre des Patentanspruchs auf Grund der Gesamtoffenbarung der Patentschrift in Verbindung mit dem allgemeinen Fachwissen am Anmelde- oder Prioritätstag praktisch so zu verwirklichen, dass der angestrebte Erfolg erreicht wird (BGH GRUR 2010, 901 ff. (Abs. 31) - Polymerisierbare Zementmischung, m. w. N.). - BGH, 15.09.2009 - X ZR 115/05
Sektionaltor
Auszug aus BPatG, 24.10.2013 - 10 Ni 31/11
Auch wenn die Herstellung speziell solcher Platten den Fachmann vor besondere Herausforderungen gestellt haben sollte, so lag es für ihn doch nahe, diese Schwierigkeiten auf der Grundlage seiner Fachkenntnisse und Erfahrungen mit Hilfe von Versuchen in den Griff zu bekommen (vgl. BGH GRUR 2010, 322, 329 f. - Sektionaltor;… Busse/Keukenschrijver, PatG, a. a. O., § 4 Rn. 118;… Schulte/Moufang, PatG, 8. Aufl., § 4 Rn. 123).
- BPatG, 11.12.2014 - 7 Ni 32/14
Extrudierte Platte - Patentnichtigkeitsklageverfahren - zur Aussetzung des …
Ferner macht sich die Klägerin das Vorbringen der Klägerinnen in der Klageschrift (Anlage K2) nebst den dazugehörigen Anlagen im parallelen Nichtigkeitsverfahren 10 Ni 31/11 (EP) zu eigen.Das Streitpatent war bereits durch das im Verfahren 10 Ni 31/11 (EP) ergangene Senatsurteil vom 24. Oktober 2013 in vollem Umfang für nichtig erklärt worden.
Der Umstand, dass das Urteil des Bundesgerichtshofs im Parallelverfahren 10 Ni 31/11 (EP) möglicherweise das vorliegende Verfahren in der Hauptsache erledigen wird, bedeutet keine rechtliche Abhängigkeit im Sinne des § 148 ZPO (…vgl. Schulte/ Voit , a. a. O., § 81 Rdnr. 163 m. w. N.; a. A. BPatGE 41, 134 = Mitt. 1999, 313 mit krit. Anm. Hamm; BPatG, Beschl. v. 30. Januar 2003 - 3 Ni 9/02 (EU);… Cepl/Voss, Prozesskommentar zum Gewerblichen Rechtsschutz, 1. Aufl., § 148 ZPO Rdnr. 169).